AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geltend für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber der Domain www.detail-views.de bzw. detail-views.com, Dr. Marcus Werum (AGB-Steller) genannt und Verbrauchern sowie Unternehmern,

(2) Gegenstand der AGB ist der Erwerb von entgeltlichen und unentgeltlichen Lizenzen an digitalen Fotos. Zum einen werden Lizenzen an digitalen Fotoaufnahmen durch den AGB-Steller vergeben. Zum anderen werden Lizenzvergaben zwischen dritten Lizenzgebern und Verbrauchern/Unternehmen vermittelt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.

 

II. Vorvertragliche Haftung

Soweit mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses Fotomaterial einsehbar ist oder sonst zur Verfügung gestellt wird, so bedarf jegliche auch teilweise Verwendung einer vorherigen Zustimmung durch den AGB-Steller.

 

II. Leistungsumfang

(1) Gegenstand der konkreten Leistung ist die Einräumung von Lizenzen bzw. die Vermittlung von Lizenzgeschäften.

(2) Der ABG-Steller erbringt keine Rechtsberatung.

 

III. Verantwortlichkeit des Lizenzgebers bei Vermittlungsgeschäften

(1) Soweit der AGB-Steller die Vergabe von Lizenzen vermittelt, sichert der Lizenzgeber zu, zur Vergabe einer Lizenz berechtigt zu sein und etwaig erforderliche Rechte und Einwilligungen zu haben.

(2) Der AGB-Steller haftet nicht für eine permanente Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Webseite.

 

IV. Preise

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise (ggfs. zzgl. Liefer-/Versandkosten bei Postsendungen). Nicht ausgeschlossen ist, dass bei vermittelten Lizenzgeschäften der Lizenzgeber die Umsatzsteuer erhebt. Lizenzgeber verpflichten sich, Preise unter Beachtung von Vorgaben der Preisangabenverordnung als Endpreise auszuweisen.

(2) Die Vergütung des AGB-Stellers bestimmt sich nach den individuellen Lizenzvereinbarungen bzw. nach der vereinbarten Vermittlungsgebühr.

(3) Nachträgliche Änderungen des Auftragsvolumens auf Veranlassung des Auftraggebers werden isoliert berechnet.

 

V. Zahlung

 

1. Die Zahlung hat, sofern individualvertraglich sonstige Regelung getroffen wurde, sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne jeden Abzug zu erfolgen.

2. Der Verbraucher/Unternehmer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

 

VI. Lieferung

(1) Die Leistung des AGB-Stellers wird mit der Ermöglichung des Downloadvorganges zur vertraglich geschuldeten Auflösung erbracht.

(2) Die Übermittlung auf einem physischen Träger ist grundsätzlich nicht geschuldet.

 
 VII. Vergütung

Die Preise für Download-Lizenzen und sonstige Bestellware sind auf der Homepage neben den Produktvorschauen angegeben. Preise für besondere Kundenwünsche werden nach individueller Verhandlung vereinbart und durch detail-views.com/de bestätigt.

 

VIII. Datenschutz

Der Verbraucher/Unternehmer erteilt bis auf Widerruf mit der Annahme der Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der zur Vertragserfüllung notwendigen Daten. Auf schriftliche Anfrage informiert der AGB-Steller Kunden über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Anfrage ist an die im Impressum der Domain angegebene Anschrift zu richten

 

IX. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsform

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden der Sitz des AGB-Stellers.

(2) Der AGB-Steller behält sich vor, die Firmierung und / oder die Rechtsform zu ändern.

 

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand:30.04.2013